Beleihungswertermittlung

Neben der Liquidität des Kreditnehmers ist auch der Wert des Beleihungsobjektes entscheidend für Vergabe eines Darlehens, die Zinskonditionen sowie für die Refinanzierung des Kreditinstitutes.

Darum benötigen Kreditinstitute häufig ein Gutachten über den sog. Beleihungswert (§ 16 PfandBG) des Pfandobjektes. Dieser Wert wird auf Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) oder Richtlinien des Kreditinstitutes von Sachverständigen ermittelt.

Unser Sachverständigenbüro erstellt für Kreditinstitute und private Aufraggeber Beleihungswertgutachten nach den erforderlichen Bestimmungen und/oder internen Richtlinien.