Betreuung und Pflegschaft

Sie haben die Betreuung oder Pflegschaft für eine Person übernommen?

Sie wurden vom Vormundschaftsgericht als (amtlich bestellter) Betreuer eingesetzt?

Wenn Sie nun die verantwortungsvolle Aufgabe haben, eine Immobilie der betreuten Person zu verkaufen ist ein Sachverständigengutachten bzw. die Wertermittlung dringend erfoderlich.

Um die besondere Sorgfaltspflicht des Betreuers und die Vorgaben der Vormundschaftgerichte bzw. des Rechtspflegers zu erfüllen, muss üblicherweise der Verkehrswert mit einem Gutachten oder einer Wertermittlung belegt werden. Erst nach Vorlage des Gutachtens und mündlicher Freigabe durch den Rechtspfleger ist es sinnvoll mit der Vermarktung zu beginnen.

Ein Verkauf ohne Gutachten oder Absprache mit den zuständigen Rechtspflegern kann die Verweigerung der erforderlichen notariellen Zustimmung zur Folge haben.

Gerichte, Rechtsanwälte, Berufsbetreuer oder Betreuungsvereine kennen die Besonderheiten des Immobilienverkaufes und vertrauen bereits auf unsere Gutachten.