Steuern und Abgaben

Für zahlreiche Steuerarten dient der Wert einer Immobilie als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuerlast.

Der sogenannte »Gemeine Wert« bezeichnet den von Behörden und Finanzämtern ermittelten steuerlichen Marktwert/ Verkehrswert. Dieser Wert wird durch standardisierte Vorgaben im Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt und kann von dem tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Veraltete Ausstattung, Bauschäden oder unterlassene Instandhaltungen werden bei der Wertermittlung von Steuerbehörden oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit durch ein Sachverständigengutachten den realistischen Marktwert zu belegen und eine Korrektur des Steuerbescheides zu erwirken.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann für viele steuerliche Angelegenheiten erforderlich sein:

  • Ermittlung der Erbschaftssteuer
  • Ermittlung der Schenkungssteuer
  • Betriebsaufgabe oder Übertragung von betrieblich genutzten Immobilien vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen
  • Getrennte Feststellung des Gebäude- und Bodenwertanteiles zur Ermittlung der Abschreibungsgrundlage
  • Bilanzierung nach HGB, IAS/IFRS (International Financial Standards)