Scheidung und Zugewinnausgleich

Bei Scheidungen ist oft die Höhe des Wertzugewinns bzw. der Zugewinnausgleich zu ermitteln. Hierfür ist neben dem Anfangswert (Zeitpunkt der Eheschließung) zusätzlich der Endwert (Datum des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln.

Eine besondere Aufgabe für den Sachverständigen ist die Wertermittlung für zurückliegende Bewertungsstichtage. Hierbei sind vor allem langjährige Marktkenntnisse gefragt.

Glaubt man den amtlichen Statistiken, wird mehr als jede dritte Ehe wieder geschieden. Daher kann es auch ratsam sein den »Anfangswert« des Immobilienbesitzes vor Eheschließung feststellen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn erheblicher Immobilienbesitz vorhanden ist oder Wertveränderungen zu erwarten sind.