Zwangsversteigerung bzw. Teilungsversteigerung

Vereinfacht kann man zwischen drei Arten von Immobilienversteigerungen unterscheiden:

  • Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
  • Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeineschaft (Teilungsversteigerung)
  • private Auktion oder Versteigerung über Auktionshäuser bzw. ö.b.u.v. Grundstücksauktionatoren

Im Rahmen von Zwangsversteigerungen oder Rechtsangelegenheiten bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Erstattung von Wertgutachten für Gerichte
  • Plausibilisierung (Überprüfung) von Drittgutachten
  • ggf. Erstattung eines Gegengutachtens

Durch unsere langjährige Tätigkeit für Kreditinstitute im Bereich der Abwicklung notleidender Immobilien und Zwangsversteigerungen unterstützen wir Bietinteressenten/Käufer auch mit der Begleitung oder Beratung bei Zwangsversteigerungsverfahren.