Kosten bzw. Honorar

Grundsätzlich ist die Unterscheidung von drei Tätigkeitsbereichen zu beachten:

  • Gutachterliche Stellungnahmen oder Beratungen
  • Marktwert/Verkehrswertgutachten für Gerichte
  • Marktwert/Verkehrswertgutachten für private Auftraggeber

Beratungen, Begleitung bei Besichtigungs- bzw. Ortsterminen sowie gutachterliche Stellungnahmen werden überwiegend nach angefallenen Arbeitsstunden (inkl. An- und Abfahrt) in Rechnung gestellt. Fahrtkosten, eventuelle Schreibgebühren, Kosten für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen sind nicht in diesem Stundensatz enthalten. Alternativ ist bei Beratungen auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

Die Kosten für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Polizei sind im Jusitizvergütungs- und Entschädigungsgesetzt (JVEG) festgelegt.

Honorare für die Erstellung von Gutachten für private Auftraggeber sind frei verhandelbar und orientieren sich an dem zu erwartenden Aufwand sowie dem Schwierigkeitsgrad des Bewertungsobjektes.

Erst nach sorgfältiger Klärung der Kundenwünsche und interner Kalkulation erhalten Sie von unserem Büro ein verbindliches Kostenangebot.