Gutachterliche Stellungnahme bzw. Kurzgutachten

Ihnen liegt bereits ein Sachverständigengutachten vor und Sie möchten eine zweite Meinung haben? 

Sie möchten eine kurze unverbindliche Aussage über den Wert Ihrer Immobilie?

Dann ist eine gutachterliche Stellungnahme in Verbindung mit einem Ortstermin eine hilfreiche Unterstützung für Sie. Der Sachverhalt wird auf die wesentlichen Kernpunkte reduziert und Ihre Kosten sind überschaubar.

Beachten Sie jedoch, dass eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Kurzgutachten ein ausführliches Verkehrswertgutachten i. S. des § 194 BauGB nicht ersetzten kann. Es dient lediglich der persönlichen Übersicht und bietet keine Rechtssicherheit.